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BGH, 20.06.1986 - 1 StR 184/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Subventionsbetrug - Unrichtige oder unvollständige Angaben über einen herzustellenden Film gegenüber der Filmförderungsanstalt - Voraussetzungen einer Referenzfilmförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
FilmförderungsG § 19 Satz 3; StGB § 264
Subventionsbetrug bei Referenzfilmförderung
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 111
- NJW 1987, 1426
- MDR 1986, 949
- NStZ 1986, 556
- StV 1987, 21
- ZUM 1987, 182
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81
Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter …
Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 184/86
Das ist bei inneren Tatsachen mit Zukunftsbezug dann anzunehmen, wenn die ihr zugrundeliegenden (äußeren) Tatsachen nicht zutreffen oder bei objektiver Beurteilung den Schluß auf die Richtigkeit der inneren Tatsachen nicht erlauben (vgl. BGHSt 30, 285, 288;… Tiedemann in LK 10. Aufl. § 265 b Rdn. 54).
- BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache; …
Unrichtig im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind die vom Täter zu den subventionserheblichen Tatsachen gemachten Angaben, wenn sie nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen (BGHR StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1 subventionserhebliche Tatsache 1). - BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98
Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug; …
§ 264 Abs. 7 Nr. 2 StGB a.F. meint Fälle, in denen eine ausdrückliche Bezeichnung als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, dem Gesetz selbst aber sonst - wenn auch erst mit Hilfe der üblichen Interpretationsmethoden - entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird usw.(vgl. BGHSt 34, 111, 113 f.;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 264 Rdn. 36). - BGH, 30.09.2010 - 5 StR 61/10
Subventionsbetrug: Voraussetzungen einer subventionserheblichen Tatsache - …
a) § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB erfasst Sachverhalte, in denen, anders als regelmäßig nach § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB, eine ausdrückliche Bezeichnung als subventionserheblich fehlt oder unwirksam ist, dem Gesetz selbst aber sonst - wenn auch erst mit Hilfe der üblichen Interpretationsmethoden - entnommen werden kann, unter welchen Voraussetzungen die Subvention gewährt wird (vgl. BGHSt 44, 233, 241; 34, 111, 113 f.).